Die Auswertung seitens der Durchführungsstelle ergab, dass dem Versicherten kein Ausbildungsangebot gemacht werden könne. Wie schon in der ersten Schnupperwoche im Oktober 2018 festgestellt worden sei, weise der Versicherte nach wie vor ungenügende Leistungen im schulischen Bereich auf. Er habe ein Halbwissen, das stehe ihm dann aber bei neuen Aufgaben im Weg. Er könne dieses Wissen nicht auf neue Situationen übertragen, es fehle ihm am logisch-abstrakten Denkvermögen. Die Kommunikationsweise des Versicherten sei sehr kompliziert (act. 12.2/56 f.).