Laut dem von der Durchführungsstelle im Anschluss an die Massnahme verfassten SNL Beobachtungsbogen mit Redaktionsdatum vom 1. Mai 2019 sei es für einen Start in eine reguläre Ausbildung noch zu früh. Die Ausbildungsfähigkeit sei derzeit nur eingeschränkt gegeben (act. 12.2/52). Vom 30. September bis 25. Oktober 2019 nahm der Versicherte an einer neuerlichen beruflichen Abklärung als Informatiker EFZ / ICT Fachmann EFZ im B. teil. Die Auswertung seitens der Durchführungsstelle ergab, dass dem Versicherten kein Ausbildungsangebot gemacht werden könne.