Bezüglich der medizinischen Massnahmen (Zahnbehandlung) wurde das Leistungsbegehren am 11. Juni 2018 abgewiesen (act. 12.2/41). Vom 1. - 5. Oktober 2018 erfolgte im B. eine berufliche Abklärung im Hinblick auf eine mögliche Ausbildung als Informatiker EFZ. Gemäss dem Bericht "Schnuppern/Berufsfindung" vom 22. Oktober 2018 zeigte der Versicherte ungenügende fachliche und schulische Leistungen, weshalb derzeit keine Empfehlung für eine Ausbildung zum Informatiker EFZ abgegeben werden könne (act. 12.2/47). Alsdann nahm der Versicherte vom 14. bis 18. Januar 2018 an einem Schnuppereinsatz BM IT in der C., teil.