B. Im Januar 2018 tätigte der Versicherte eine weitere Anmeldung bei der Invalidenversicherung (act. 12.2/19); diese betraf einerseits Massnahmen für die berufliche Eingliederung, andererseits Hilfsmittel (Zahnspange). Mit Schreiben vom 15. März 2018 teilte die nunmehr zuständige IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden dem Versicherten mit, sie gewähre ihm Berufsberatung und Abklärung der beruflichen Eingliederungsmöglichkeiten (act. 12.2/34). Bezüglich der medizinischen Massnahmen (Zahnbehandlung) wurde das Leistungsbegehren am 11. Juni 2018 abgewiesen (act.