Seite 15 verwirklicht hat (Urteil des Bundesgerichts 8C_64/2022 vom 29. März 2022 E. 3.2 mit Hinweis auf BGE 130 V 71 E. 2.3). Erst nach Erlass der angefochtenen Nichteintretensverfügung, nämlich erstmals im Rahmen des vorliegenden Beschwerdeverfahrens, wurde vorgebracht, der Beschwerdeführer "wäre durchaus bereit, eine sinnvolle Tätigkeit auszuführen und hierfür eine Umschulung zu machen – aber mit der Hilfe der IV!" (Beschwerdeschrift, act. 1, S. 6, Ziff. II 8 in fine).