"Hiermit erhebe ich fristgerecht Einspruch gegen den von Ihnen gemeldeten Vorbescheid Betreffs Rentenantrag vom 23.11.2020. […] Ich beantrage eine Weiterbearbeitung und Beurteilung meines Rentenantrags aufgrund der aktuellen Lage." Sollte der Beschwerdeführer mit seiner Wiederanmeldung zum Leistungsbezug nicht nur eine Rente, sondern auch Eingliederungsmassnahmen von der Invalidenversicherung erwartet haben, wäre es spätestens jetzt an ihm gelegen, dies der Vorinstanz klar mitzuteilen.