H.). In vereinzelter kantonaler Rechtsprechung, so insbesondere des Versicherungsgerichts St. Gallen, wird diese Praxis seit einiger Zeit kritisiert und es wurde davon auch schon ausdrücklich abgewichen (vgl. dazu Urteil des Bundesgerichts 9C_9/2022 vom 8. März 2022 E. 4.2 mit Hinweisen auf entsprechende Entscheide des Versicherungsgerichts St. Gallen;