Der Beschwerdeschrift ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung wünscht (act. 1, S. 6, Ziff. II 8). Die angefochtene Nichteintretensverfügung der Vorinstanz betrifft nicht nur das erneute Rentengesuch, sondern das Seite 13 gesamte "neue Leistungsbegehren", also auch den mit dem Standardformular erneut eingereichten Antrag auf berufliche Massnahmen.