II 7), wird durch die bei der Vorinstanz eingereichten Arztberichte nicht bestätigt. Dr. O. legte im RAD-Bericht vom 11. August 2021 (IV-act. 113) eingehend dar, weshalb auch die neuen Befunde des Lungenzentrums bzw. des Zentrums für Schlafmedizin die frühere Arbeitsfähigkeitseinschätzung im Referenzzeitpunkt nicht verändern. Aufgrund der Schlafapnoe könne es zwar zu Tagesmüdigkeit kommen, bei einem ESS von 2/24 Punkten sei diese im konkreten Fall aber nicht von relevanter Auswirkung und der Beschwerdeführer habe gemäss den Berichten angegeben, nicht unter Sekundenschlaf zu leiden.