Seite 12  Die Behauptung des Beschwerdeführers, die neu dazukommenden gesundheitlichen Störungen würden insgesamt "seine Kräfte [so] belasten und seinen Schlaf so sehr beeinträchtigen, dass seine Leistungsfähigkeit im Effekt empfindlich vermindert" werde (vgl. Beschwerdeschrift, act. 1, S. 6, Ziff. II 7), wird durch die bei der Vorinstanz eingereichten Arztberichte nicht bestätigt.