 Der im Rahmen des stationären Aufenthalts im Psychiatrischen Zentrum festgestellte Diabetes mellitus Typ II stellt zwar eine im Vergleich zum Referenzzeitpunkt neue Diagnose dar, bleibt aber gemäss schlüssig begründeter Einschätzung des RAD-Arztes (IV-act. 106, S. 5) ohne Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeitseinschätzung, zumal eine Behandlung möglich ist und eingeleitet wurde und keine irreversiblen Folgeschäden feststellbar waren (Diabetes assoziierte Spätfolgen: keine bekannt, siehe IV-act. 105, S. 3).