 Was die im Austrittsbericht neu diagnostizierte mittelgradige depressive Episode betrifft, kann der Einschätzung des RAD-Arztes ohne Weiteres gefolgt werden, wonach es sich um eine Eintrittsdiagnose handle, die gut behandelbar sei und keinen dauerhaften Gesundheitsschaden mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit darstelle; eine Änderung der Psychopharmakotherapie sei nicht erfolgt, die Dosis sei sogar reduziert worden (IV-act. 106, S. 5). Tatsächlich konnte der Beschwerdeführer nach dem stationären Aufenthalt in der Psychiatrie in stabilem psychischem Zustand mit verbessertem Antrieb und Motivation entlassen werden (IV-act.