 Während im I.-Gutachten auf Fähigkeitsstörungen in den Bereichen Durchhaltefähigkeit, Flexibilität und Umstellungsfähigkeit sowie Gruppenfähigkeit hingewiesen wurde (IV-act. 95, S. 11, 2. Absatz), wird im Austrittsbericht von überhoher Selbstsicherheit, dramatischtheatralischem Wesen und emotionaler Instabilität, insbesondere mit schneller Reizbarkeit, berichtet (IV-act. 105, S. 4).