Dr. O. vom RAD wies in seiner Einschätzung vom 15. Januar 2021 darauf hin, dass von den Gutachtern der I. AG im Gutachten 2018 ebenfalls eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert worden sei (emotionale instabile Persönlichkeitsstörung impulsiver Typ); aus RAD-Sicht handle es sich bei den unterschiedlichen Diagnosen lediglich um eine andere Beurteilung desselben Sachverhalts, da sich Symptome und Verhaltensweisen der beiden Diagnosen überschneiden. Eine Veränderung der Persönlichkeitsstörung seit der Begutachtung erscheine unwahrscheinlich.