2.4 Der Beschwerdeführer reichte bei der Vorinstanz im November 2020 das ausgefüllte Formular "Anmeldung für Erwachsene: Berufliche Integration/Rente" ein (IV-act. 103) und beantragte damit einerseits berufliche Massnahmen und andererseits Rentenleistungen. Da er bereits früher, nämlich im März 2015, ein Leistungsgesuch bei der Vorinstanz eingereicht hatte (IV-act. 3), handelt es sich beim neuen Gesuch vom November 2020 um eine Wiederbzw. Neuanmeldung, für welche – was zwischen den Parteien soweit unbestritten ist – die oben erwähnten Grundsätze gelten.