Dr. G. gelangte im RAD-Bericht vom 21. Dezember 2017 zum Schluss, das I.-Gutachten sei umfassend und widerspruchsfrei, so dass darauf abgestellt werden könne. In einer adaptierten Tätigkeit sei dem Beschwerdeführer ein Pensum von 80% zumutbar; durch eine ambulante psychiatrische Behandlung und regelmässige Medikamenteneinnahme könnte das Krankheitsbild zudem gebessert und innerhalb eines Jahres wieder eine volle Arbeitsfähigkeit erreicht werden (IV-act. 97).