C. Die Sachbearbeitung der Vorinstanz legte das Dossier dem Regionalärztlichen Dienst RAD vor für eine medizinische Einschätzung der Eingliederungsfähigkeit. Dr. G. hielt im Bericht vom 10. September 2015 fest, die medizinischen Anspruchsvoraussetzungen für berufliche Massnahmen seien beim Beschwerdeführer erfüllt. Das Eingliederungspotential schätze sie auf zunächst 50%, am besten wäre zunächst eine 1-3monatige Beobachtungsphase in geschütztem Rahmen. Aus RAD-Sicht sei eine enge Zusammenarbeit mit dem behandelnden Psychiater anzuraten (IV-act. 29).