Der Beschwerdeführer leistete diesem Aufgebot Folge und berichtete dem Case Manager der Vorinstanz, dass seine bisherige Lebenssituation alles andere als einfach gewesen sei. Die Kindheit habe er teils im Kinderheim sowie bei Pflegeeltern verbracht. Der bisherige berufliche Werdegang sei nicht zufriedenstellend verlaufen, er sei Vater von drei Kindern, welche bei ihren Müttern lebten und zu denen er kaum Kontakt habe. Er nehme seit November 2014 psychotherapeutische Beratungen in Anspruch und habe sich wegen Magenbeschwerden im Juli 2015 einer OP unterziehen müssen.