Gegenstand Leistungen der Invalidenversicherung Beschwerde gegen die Nichteintretensverfügung der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden vom 13. Oktober 2021 Rechtsbegehren a) des Beschwerdeführers: 1. Die angefochtene Verfügung sei aufzuheben. 2. Die Sache sei zur erneuten Beurteilung an die verfügende Stelle zurückzuweisen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt