Seite 8 ergebnisoffen erscheint. Es ist nicht erstellt, dass Dr. L. mit Dr. C. gegenüber der Versicherung B. absichtlich einen Gutachter nannte, welcher seine ursprüngliche Position stützen würde. Das Gegenteil ist der Fall. Mit seiner Aussage "wobei ich nicht weiss, ob er eine Hilfe sein wird" (vgl. act. 7.77) hat Dr. L. klar zu erkennen gegeben, dass er keine Ahnung hat, ob die medizinische Beurteilung durch Dr. C. zu einem Ergebnis führen wird, welches für den Versicherten oder die Versicherung vorteilhaft ist.