Dies umso mehr, als dieser Mediziner auch für Versicherungen arbeite. Des Weiteren könne die Argumentation, wonach es Dr. F. und Prof. Dr. K. an einer SIM-Zertifizierung fehle und deshalb nicht in Frage kämen, nicht nachvollzogen werden. Insbesondere Dr. F. gebe auf ihrer Homepage ausdrücklich eine Spezialisierung auf die Erstellung von Gutachten an. Ausserdem sei sie im Gegensatz zu Dr. C. klinisch tätig (act. 7.68). Am 5. August 2021 bestätigte die Praxis von Dr. C., dass sie den Gutachterauftrag gerne annehmen würde (act. 7.69).