Seite 6 Dr. L. Dr. D. (nach wie vor) ablehne. Dr. F. und Prof. Dr. K. lehne sie ab, weil beide nicht SIMzertifiziert seien. Zurzeit kläre sie ab, ob Herr Dr. C. Kapazitäten für ein Gutachten habe (act. 7.66). Der Beschwerdeführer antwortete am 29. Juli 2021, er stelle fest, dass die Versicherung B. keine handfesten Ablehnungsgründe gegen Dr. D. angebe, weshalb dessen Ablehnung unverändert nicht nachvollzogen werden könne. Dies umso mehr, als dieser Mediziner auch für Versicherungen arbeite.