Falls aber im Herbst das Gutachten noch notwendig sei, dürfe sie dannzumal gerne nochmals nachfragen (act. 7.65). Die Versicherung B. informierte anschliessend den Beschwerdeführer am 22. Juli 2021 darüber, dass Dr. G. derzeit nicht verfügbar sei. Des Weiteren teilte sie ihm mit, dass sie aufgrund der Einschätzungen ihres Vertrauensarztes