Sodann brachte er seinerseits Gutachtervorschläge vor. Zum einen Dr. D. und Dr. G. (welche er bereits in einem früheren Zeitpunkt gegenüber der Versicherung vorgeschlagen hatte), zum anderen Dr. F. und Prof. Dr. K. (act. 7.62). Die Versicherung B. sah hierauf von einer Gutachtervergabe an Dr. I. ab und tätigte stattdessen eine Anfrage bei Dr. G. Dieser erklärte indes in einem E-Mail an die Versicherung vom 30. Juni 2021, er habe derzeit keine Kapazitäten. Falls aber im Herbst das Gutachten noch notwendig sei, dürfe sie dannzumal gerne nochmals nachfragen (act. 7.65).