Am 18. März 2021 verfügte die Verfahrensleitung die vorläufige Sistierung des Verfahrens (act. 7.1/57). Mit Schreiben vom 26. April 2021 teilte der Beschwerdeführer der Versicherung B. mit, dass er Dr. I. als Gutachter ablehne (act. 7.1/62). Der Versicherungsträger sah daraufhin von einer entsprechenden Auftragsvergabe ab.