Mit Verfügung vom 19. Februar 2020 teilte der Unfallversicherer dem Versicherten mit, dass die Ausrichtung von Versicherungsleistungen aus der obligatorischen Unfallversicherung abgelehnt werde (act. 7.1/16). Eine seitens des Versicherten erhobene Einsprache wies der Versicherungsträger mit Entscheid vom 17. August 2020 ab (act. 7.1/34).