b) der Vorinstanz: 1. Es sei die Zwischenverfügung der Beschwerdegegnerin vom 3. September 2021 zu bestätigen. 2. Eventualiter sei die Beschwerdegegnerin anzuweisen, das Gutachten an Herrn Dr. G. zu vergeben. 3. Unter o/e Kostenfolge zulasten des Beschwerdeführers. Sachverhalt