a) des Beschwerdeführers: 1. Es sei die Zwischenverfügung der Beschwerdegegnerin betreffend die Abklärungsstelle (Dr. C.) vom 3. September 2021 aufzuheben. 2. Es sei die Beschwerdegegnerin anzuweisen, die Vergabe des Gutachtens an eine der nachfolgend genannten Gutachterpersonen vorzunehmen: Dr. D., oder Dr. E., oder Dr. F., oder Dr. G. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin.