Wohl brachte der Kläger für solche Tätigkeiten die entsprechenden Erfahrungen mit, doch waren sie eben nicht leidensadaptiert, weil auch sie in erster Linie stehend verrichtet werden. Ebenso waren die diversen Bewerbungen als Spengler und als in der Höhe arbeitender Monteur nicht am gesundheitlichen Potential des Klägers orientiert, da der Kreisarzt Arbeiten auf Dächern oder Leitern gänzlich ausschloss. Von vornherein ungeeignet waren schliesslich auch Bewerbungen als Hausabwart, da diese Tätigkeit nicht zu 50 % sitzend ausgeübt werden kann.