Seite 9 Fr. 16'387.50 deutlich, dass er ein sehr tiefes Pensum ausübte – bei weitem nicht den 100 % entsprechend, die der Versicherung F.-Kreisarzt hinsichtlich einer adaptierten Tätigkeit als zumutbar ansah. Es erscheint fraglich, weshalb sich der Kläger bei seinen Bewerbungsbemühungen zu einem wesentlichen Teil auf Anstellungen als Metallbauer konzentrierte. Wie gesehen macht der Versicherung F.-Kreisarzt eine zu 100 % zumutbare Tätigkeit grundsätzlich davon abhängig, dass es sich um eine wechselbelastende, zur Hälfte der Arbeitszeit sitzend zu leistende Tätigkeit handelt.