Arbeiten in der Höhe mit Absturzgefahr (z. B. das Besteigen von Leitern oder Tätigkeiten auf Dächern) seien zu vermeiden. Ebenfalls nicht mehr zumutbar seien kniende und kauernde Arbeiten, Tätigkeiten mit repetitivem Kraftaufwand des rechten Beines über längere Zeit sowie Erschütterungen und Vibrationen der Beine. Das Heben an Ort und Stelle sei bis 15 kg, selten bis 20 kg und beim Tragen kurzstreckig bis 10 kg (aber ohne Treppensteigen) möglich. Eine rein stehende Tätigkeit sei nicht mehr zumutbar (act. 6.5).