3.8 Der Kläger sieht den Umstand, dass er trotz zahlreicher Bewerbungen über einen Zeitraum von zwei Jahren nur aufgrund persönlicher Beziehungen eine neue Anstellung (als Metallbauer im Stundenlohn) fand, als Beleg dafür an, dass er seine theoretisch verbliebene Arbeitsfähigkeit nicht mehr verwerten kann. Es ist allerdings fraglich, ob die Bewerbungen auch wirklich auf jene Restarbeitsfähigkeit ausgerichtet waren, wie sie vom zuständigen Versicherung F.-Kreisarzt am 22. Februar 2018 festgelegt wurde. Laut der Beurteilung dieses Mediziners ist dem Kläger eine seinem Leiden adaptierte Tätigkeit grundsätzlich voll zumutbar.