3.7 Gemäss den vorstehenden Erwägungen (E. 3.4) vermag der Kläger anhand der Nachweisblätter der Arbeitslosenversicherung zu dokumentieren, dass er sich nach erhaltener Kündigung seitens der E. GmbH während einer Zeitspanne von rund zwei Jahren (Oktober 2014 bis Oktober 2016) um eine neue Stelle bemüht hatte. Erfolgreich war dabei anscheinend nur die Bewerbung als Metallbauer bei der H. GmbH. Laut eigenen Angaben hatte der Kläger die betreffende Anstellung jedoch nur aufgrund persönlicher Beziehungen erhalten. Gestützt wird diese Aussage durch das Nachweisblatt vom Juli 2015, wo bezüglich der Bewerbung