D. Im Januar 2017 hatte sich der Kläger ausserdem zum Bezug von Leistungen der Invalidenversicherung angemeldet (act. 2.19). Nach Durchführung der medizinischen und erwerblichen Abklärungen sprach die IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden ihm schliesslich mit Verfügung vom 22. November 2018 unter Übernahme des von der Versicherung F. ermittelten IV- Grades von 49 % eine Viertelsrente zu, beginnend am 1. Juli 2017 (act. 2.2).