Stelle man das heute unter Berücksichtigung der Unfallfolgen noch erzielbare Invalideneinkommen 2015 von Fr. 56'380.20 dem gleichzeitig ohne Unfallfolgen möglichen Valideneinkommen von Fr. 110'942.20 gegenüber, resultiere daraus eine unfallbedingte Einkommenseinbusse von abgerundet 49 %. Was die Integritätsentschädigung angehe, ergebe sich für den Unfall vom 16. April 2006 eine Integritätseinbusse von 10 %, entsprechend einem Betrag von Fr. 10'680.--, und für jenen vom 19. Juni 2014 ebenfalls eine solche von 10 %, entsprechend einem Betrag von Fr. 12'600.--. Die Integritätsentschädigung belaufe sich damit total auf Fr. 23'280.-- (act. 2.23).