a) des Klägers: 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger die ihm gemäss Gesetz und Reglement zustehenden Rentenleistungen von monatlich CHF 975 ab Juli 2015 zu bezahlen, zuzüglich 5 % Verzugszins ab mittlerem Verfall, spätestens aber ab Einreichung der Klage. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MWST zulasten der Beklagten. b) der Beklagten: 1. Die Klage gegen die Beklagte sei abzuweisen. 2. Unter o/e-Kostenfolgen. Sachverhalt