Die Pseudoarthrosen-Operation wurde im Oktober 2019 von Dr. med. M. durchgeführt (act. 5.1/M68). Im März 2020 herrschte insofern Einigkeit zwischen den beiden Fachärzten, als dass die Situation mangels Einstellung des knöchernen Durchbaus nicht befriedigend sei (act. 5.1/M75 und M77). Dr. med. U. sprach damals von einem komplikationsbehafteten Verlauf, ging aber dennoch in einer leichten beruflichen Tätigkeit von einer mindestens 50%-igen Arbeitsfähigkeit aus, wohingegen Dr. med. M. weiterhin von einer 100%-igen Arbeitsunfähigkeit ausging (act. 5.1/M77 und M75).