Seite 23 8C_803/2017 vom 14. Juni 2018 E. 3.1). Die Beschwerdeführerin verweist in diesem Zusammenhang auf die Pseudoarthrose, das CRPS und das neuropathische Schmerzsyndrom. Damit vermag sie aber keine besonderen Gründe für die Bejahung dieses Kriteriums darzutun. Zumal das von Dr. med.