5.1/M68 und M69), diese besserten sich jedoch deutlich (vgl. act. 5.1/M79) und traten dann nach Absetzung des Pregabalins wieder vermehrt auf, offenbar vor allem im Zusammenhang mit alltäglichen Verrichtungen wie Autofahren oder Computerarbeit (vgl. act. 5.1/M82 und M83). Gestützt darauf scheint die Beschwerdeführerin nie gänzlich beschwerdefrei gewesen zu sein, aber in besonders ausgeprägter Form liegen die Beschwerden jedenfalls gemäss den medizinischen Akten nicht vor. 2.3.3.2.6 Das Kriterium der ärztlichen Fehlbehandlung wird beschwerdeweise nicht dargetan und ist nicht erkennbar (act. 1/Rz. 55).