vom 26. Februar 2018 E. 3.4). Im vorliegenden Fall liegt insofern ein "gewöhnlicher" Sturz Seite 20 vor, als die Beschwerdeführerin ohne besondere Umstände und ohne Fremdeinwirkung/Kollision zu Fall kam. Weiter ist davon auszugehen, dass sie, um dem Hund ein Nachkommen zu ermöglichen, in einem hundegerechten (ergo moderatem) Tempo die Strasse hinab fuhr und letztlich zu Fall kam.