2.2.12 Dr. med. U. führte in seiner Stellungnahme vom 26. Oktober 2020 aus, dass aus beratungsärztlicher Sicht zwischen den subjektiv beklagten Beschwerden und den klinisch objektivierbaren Befunden erheblich Diskrepanzen beständen. Im klinischen Befund sei von einem weitgehend seitengleichen Bewegungsumfang, einer unauffälligen seitengleichen Muskulatur und einer nicht relevanten Hyposensibilität die Rede. Funktionelle und relevante neurologische Defizite an der linken oberen Extremität fehlen, welche man aufgrund der subjektiven Beschwerdeschilderung zwingend erwarten würde.