Die Schmerzen beständen auch in der Nacht. Zudem müsse sie wegen Krämpfen im linken Arm jede Nacht 3 – 4 Mal aufstehen und diese Schlafstörungen würden sich auf ihre Leistungsfähigkeit auswirken. Bei der festgelegten Integritätsentschädigung mit 15% werde der zusätzlichen Neuropathie des Nervus ulnaris keine funktionelle relevante Einschränkung zugestanden. Dies verhalte sich aber nicht so. Da der medizinische Endzustand nicht erreicht sei, sei die Einstellung der