Seite 15 Radiologisch sei von einer weitgehenden knöchernen Konsolidierung der ehemaligen Fraktur auszugehen. Nach Kenntnis der geringen klinisch/funktionellen Befunde der linken oberen Extremität sei ab dem 6. August 2020 eine 50%-ige Arbeitsfähigkeit im Sinne einer Anpassungs-/Gewöhnungsfrist einzuschätzen. Ab 31. August 2020 sei bei den oben genannten geringen funktionellen Einschränkungen der linken oberen Extremität von einer vollen Arbeitsfähigkeit im Sinne einer Steigerung auf 100% in der angestammten Tätigkeit als kaufmännische Angestellte auszugehen. Der Integritätsschaden betrage 15%.