Jedoch stehe im Vordergrund, dass die unfallkausale medizinische Behandlung nicht abgeschlossen sei. Als einzige valable Therapievariante bestehe eine vollständige Resektion der Pseudoarthrose und allfälliger avitaler Knochenanteile mit anschliessender Reosteosynthese unter Anlagerung von autologem Knochen (act. 5.1/M59, Seite 18f). Im Bericht vom 7. Juni 2019 über die Untersuchung vom Vortag führte Dr. med. M. aus, dass sich die Beschwerdeführerin durch die vorgeschlagene Operation überrumpelt fühle. Sie habe zwischenzeitlich eine Stosswellentherapie durchgeführt und wolle durch ein erneutes CT eine allfällige Verbesserung klären (act.