2.2.6 Im orthopädischen Gutachten der R. vom 16. April 2019 wurde ausgeführt, dass sich die von der Beschwerdeführerin geäusserten Beschwerden durch die objektivierbaren klinischen und bildgebenden Befunde plausibel erklären lassen. Es bestehe eine deutlich verminderte Belastungsfähigkeit des linken Armes, wovon sämtliche Aktivitäten betroffen seien, die unter Einsatz beider Arme durchgeführt werden. Medizinisch-theoretisch wäre derzeit unter gewissen Bedingungen die berufliche Tätigkeit als kaufmännische Angestellte möglich. Jedoch stehe im Vordergrund, dass die unfallkausale medizinische Behandlung nicht abgeschlossen sei.