Im Bericht über die Nachkontrolle vom 1. Mai 2018 wurden die guten Fortschritte der Beschwerdeführerin hinsichtlich der Beweglichkeit festgehalten (act. 5.2/M31). Die Untersuchung vom 12. Juni 2018 ergab eine weitere Verbesserung der Beweglichkeit mit einem noch leichten Streck- und Beugedefizit im Bereich des Ellbogens. Im Vergleich zum Februar 2018 wurde eine Verbesserung der Schulterfunktion erwähnt, aber auch das Zurückbleiben einer erheblichen Resteinschränkung (act. 5.2/M34). Am 6. August 2018 wurde eine lockere Schraube entfernt im Bereich des Epikondylus ulnaris links (act. 5.2/M36).