2.2.4 Im Arztzeugnis UVG der J. wurde im Befund zur Untersuchung vom 10. Juli 2017 festgehalten, dass die Beschwerdeführerin deutlich depressiv wirke. Die aktuellen Beschwerden seien auf ein beginnendes CRPS zurückzuführen. In der Verlaufskontrolle vom 7. August 2017 wurde eine deutliche Normalisierung des linken Arms sowie eine Verbesserung der Beweglichkeit im linken Ellbogen befunden und festgehalten, dass die Beschwerdeführerin weiterhin zu 100% arbeitsunfähig bleibe (act. 5.2/M11). Am 14. August