Am 25. November 2021 liess A. die Replik einreichen (act. 18). Die Duplik der B., nunmehr vertreten durch Fürsprecherin BB., ging am 1. Februar 2022 ein (act. 20). K. Mit Eingabe vom 6. Januar 2023 verzichtete der Rechtsvertreter von A., Rechtsanwalt AA., auf eine mündliche Verhandlung (act. 22). L. Auf die Vorbringen der Parteien in den Rechtsschriften sowie die Ausführungen in den Akten wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. Seite 5 Erwägungen