J. Am 14. Mai 2021 liess A. beim Obergericht Appenzell Ausserrhoden Beschwerde mit den eingangs erwähnten Anträgen erheben (act. 1). In der Beschwerdeantwort vom 23. Juni 2021 beantragte die B. im Hauptantrag die Abweisung der Beschwerde (act. 4). Mit Verfügung vom 8. Juli 2021 ordnete die Verfahrensleitung einen zweiten Schriftenwechsel und eine mündliche Verhandlung an (act. 7). Mit Eingabe vom 18. August 2021 reichte die B. weitere Akten betreffend des Vorzustands ein (act. 8 und 9.1-9.10). Am 25. November 2021 liess A. die Replik einreichen (act.