I. Mit E-Mail vom 31. März 2021 ersuchte die B. den Krankenversicherer X. um weitere Rechnungskopien, welche letztere mit Schreiben vom 6. April 2021 zur Verfügung stellte (act. 5.1/160-161 und 162-203). Mit Einspracheentscheid vom 13. April 2021 wies die B. die Einsprache ab (act. 5.1/204-2019).